Allgemeine Geschäftsbedingungen Paket - biber post - Marketing Service Magdeburg KG
Marketing Service Magdeburg KG I Bahnhofstraße 17 I 39104 Magdeburg
1. Geltung/ Vertragsverhältnis
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marketing Service Magdeburg KG - biber post (MSM) gelten für alle Verträge über die Besorgung der Beförderung von Paketen und deren Beförderung innerhalb Deutschlands.
1.2 Vertragspartner sind Auftraggeber und derjenige MSM Partner, der als Auftragnehmer die Besorgung der Beförderung von Paketen und deren Beförderung übernommen hat. Die Beförderung erfolgt über das Transportsystem der MSM sowie über beauftragte Dritte. Der Vertrag kommt spätestens mit Übernahme eines Paketes zur Beförderung zustande.
1.3 Grundlage für die Beförderung von Paketsendungen ist ein abgeschlossener Dienstleistungsvertrag für Paketsendungen inklusiver Preisvereinbarung. Besteht ein solches Vertragsverhältnis nicht, kommt der Dienstleistungsvertrag mit der Übergabe der Sendung an MSM und der Annahme der Sendung durch MSM zustande. Es gilt die aktuelle Preisliste (einsehbar unter www.biberpost.de) soweit keine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde.
2. Paket
2.1 Befördert werden Pakete mit folgenden Maßen und Gewichten:
- maximales Gewicht: 31,5 kg
- maximale Länge: 120 cm
- maximales Gurtmaß*: 300 cm
- *Berechnung des Gurtmaßes: (1 x Paketlänge+ 2 x Paketbreite + 2 x Pakethöhe) Für Sperrgut werden Aufschläge erhoben.
3. Beförderungsausschlüsse
3.1 Von der Beförderung als Paket sind ausgeschlossen:
- Sendungen, deren absolute Warengrenze 5000,00 Euro überschreiten
- Güter von besonderem Wert (Edelmetalle, echter Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände)
- Sendungen, die Geld, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere, Kredit-/Debit-/Scheck-/Telefon-/Prepaid-Karten oder vergleichbare Wertzertifikate, Arzneimittel, jegliche strahlenempfindlichen Güter (bei denen wegen Durchleuchtungen, insbesondere durch Röntgenstrahlen, die Gefahr von Schädigungen besteht)
- Folgende Güter, deren Wert > 500,00 Euro (Einlieferung pro Empfänger und Tag): Gutscheine, Eintrittskarten, Pelze, Teppiche, Uhren, Schmuckgegenstände, Lederwaren
- unzureichend oder nicht handelsüblich verpackte Güter; z.B. Computer (Desktop, Tower, Notebooks) sowie Bildschirme bedürfen einer für den Transport geeigneten Originalverpackung; Verpackungen, für den Transport auf Paletten sind ungeeignet
- Güter, die einer Sonderbehandlung bedürfen (z. B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer Seite liegend transportiert werden dürfen);
- Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen);
- Pakete, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;
- Schusswaffen, wesentliche Waffenteile i. S. d. § 1 Waffengesetz sowie Munition;
- Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen; leicht verderbliche Güter; lebende oder tote Tiere; medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; medizinische Abfälle; menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe;
- gefährliche Güter aller Art und Abfälle i. S. d. KrWG und Gefahrgut
- Pakete mit der Frankatur „unfrei“;
- Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot einschließlich gegen geltende Aus- oder Einfuhrbestimmungen verstößt; hiervon erfasst sind auch Pakete, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums verstößt einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie);
- Güter oder Pakete, deren Versand nach den jeweils anwendbaren Sanktionsgesetzen insbesondere wegen des Inhaltes, des Empfängers oder aufgrund des Herkunfts- oder Empfangslandes verboten ist. Sanktionsgesetze umfassen alle Gesetze, Bestimmungen und Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen) gegen Länder, Personen/ Personengruppen oder Unternehmen, einschließlich Maßnahmen, die durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die europäischen Mitgliedsstaaten verhängt wurden;
- Der Versand von Paketen in das Ausland ist generell in der EU möglich, andere Ziele auf Anfrage und ggf. abweichende Preise.
- von der Beförderung ins Ausland sind zusätzlich ausgeschlossen :Tabakwaren und Spirituosen, persönliche Effekten, Carnet-ATA-Waren, Reifen (soweit das Empfangsland Schweden ist)
- von der Beförderung als Luftfracht sind zusätzlich ausgeschlossen: verbotene Gegenstände nach der VO (EG) Nr. 300/2008 sowie deren Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung
3.2 Die MSM ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn die MSM nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erhält oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Paket von der Beförderung gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist die MSM berechtigt, sofern es die Sachlage rechtfertigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.
3.3 Die Übernahme von gemäß Ziffer 3 ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.
3.4 Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossenen Gütern entstehen.
3.5 Die Marketing Service Magdeburg KG behält sich vor, Zuschläge oder Gebühren nachträglich zu belasten, sofern diese für nicht automatisch förderbare Pakete (z.B. Holzkisten, Transportboxen, nicht regelmäßige Kartonagen, großformatige Sendungen) vom zuständigen Partner der MSM in Rechnung gestellt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Preise für Pakete - biberpost.
4. Leistungsumfang
4.1 Die Leistung umfasst:
4.1.1 die Besorgung der Beförderung und die Beförderung durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung von Paketen;
4.1.2 die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene empfangsbereite Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung; die Identität dieser Person (z. B. anhand eines Personalausweises) muss nicht überprüft werden;
4.1.3 die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen an den Auftraggeber.
4.2 Wert- oder Interessendeklarationen nach CMR oder Warschauer Abkommen/ Montrealer Übereinkommen werden nicht berücksichtigt.
4.3 MSM ist ohne gesonderte Zustimmung des Versenders berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Frachtführer/Nachunternehmer) einzusetzen.
5. Lieferfristen
5.1 Lieferfristen sind nicht vereinbart.
6. Leistungsentgelt
6.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Leistungsentgelte entsprechend der Preisliste der MSM in der jeweils gültigen Fassung. Maßgeblich sind die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise.
7. Mitwirkungspflichten
7.1 Dem Auftraggeber obliegen die ordnungsgemäße Adressierung und Anbringung der Adresse / des Sendungslabels / des Paketscheins und der Beförderungspapiere. Eine Postfachadressierung sowie eine Adressierung an automatisierte Vorrichtungen zur Annahme von Packstücken sind nicht zulässig.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe zu prüfen und der MSM anzuzeigen, ob es sich um von der Beförderung ausgeschlossene Güter im Sinne von Ziffer 3.1 handelt. In Zweifelsfällen hat der Auftraggeber die MSM hierüber zu informieren und die Entscheidung der MSM einzuholen.
7.3 Dem Auftraggeber obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung sowie die Kennzeichnung des Paketes. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen (z.B. Transportbänder, die eine Fallhöhe von ca. 80cm bedingen), erforderlichenfalls unterschiedliche klimatische Bedingungen, mechanischen Umschlag und auch manuelle Verladung schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt.
8. Wertdeklaration
8.1 Der Auftraggeber hat - unbeschadet der Beförderungsausschlüsse gemäß Ziffer 3.1 und der Regelung nach Ziffer 4.2 - den Wert des Paketes anzugeben, wenn dieser über 500,-- € liegt. Auftragnehmer entscheidet bei Werten über 500,-- €, ob und wie das Paket zu behandeln/ zu befördern ist.
9. Öffnung, Retournierung/Verwertung, Vernichtung von Paketen
9.1 Sind Zustellung oder Rücksendung wegen Adressmängeln, fehlenden Absenderangaben, oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf die MSM das Paket zwecks Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen.
9.2 Die MSM ist berechtigt, Pakete auch dann zu öffnen, wenn dies erforderlich ist, um:
9.2.1 Gefahren abzuwenden, die von einem unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paket für Personen oder Sachen ausgehen;
9.2.2 den Inhalt und den Wert eines unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketes, das nicht retourniert werden kann, zwecks eventueller Verwertung oder Vernichtung feststellen zu können.
9.3 Für den Fall, dass gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 trotz Öffnung der Pakete diese nicht an den Auftraggeber zurückgesandt werden können, ist die MSM berechtigt, das in dem betreffenden Paket befindliche Gut zu verwerten. Ist dies nicht möglich, ist die MSM berechtigt, die Ware zu vernichten, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist.
9.4 Der Auftraggeber hat der MSM alle Kosten zu ersetzen, die die MSM durch die Öffnung und/oder Verwertung und/oder Vernichtung der Pakete nach Ziffer 9.2 und 9.3 entstehen.
10. Haftung
10.1 Sofern Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen, haftet der Auftragnehmer von der Übernahme bis zur Ablieferung für Verlust und Beschädigung des Gutes.
Hat der Auftraggeber/Versender keine eigene Transportversicherung abgeschlossen, haftet die MSM bis zum Wert des versendeten Gutes, in der Höhe begrenzt auf:
- 75% des Verkaufspreises des Gutes
- bei gebrauchten Gütern den jeweiligen Zeitwert, bzw. bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis (je nachdem welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist)
Die Haftung ist je Schadensfall der Höhe nach auf 500,-- € (brutto) begrenzt.
10.2 Die Haftung für Güterfolgeschäden ist ausgeschlossen.
10.3 Für sonstige Vermögensschäden im Sinne von § 433 HGB, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens jedoch auf einen Betrag von 500,-- € (brutto) je Schadensfall.
10.4 Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Paketen ist neben den gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen, wenn:
10.4.1 deren Beförderung nach Ziffer 3 ausgeschlossen ist, der Auftraggeber dies nicht gemäß Ziffer 7.2 angezeigt hat und dies für die MSM auch nicht offensichtlich erkennbar war. Eine Untersuchungspflicht der MSM besteht nicht;
10.4.2 der Schaden durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, des Empfängers oder deren Erfüllungsgehilfen eingetreten ist.
10.4.3 Schäden durch den Einfluss von höherer Gewalt
10.5 Die Haftung ist außerdem ausgeschlossen für:
- Laufzeitschäden jeglicher Art
- Affektions- oder ideelle Interessen/Werte
- Bußgelder, die der Versender an Dritte zu leisten hat
11. Verschwiegenheitspflicht
11.1 Die MSM verpflichtet sich, über die erteilten und von ihm ausgeführten Aufträge gegenüber Dritten keine Informationen zu erteilen.
11.2 Informationen zum Verlauf einer Briefsendung und deren Zustellung an den Empfänger erhält nur der Vertragspartner im Sinne von Abs.2
12. Speicherung von Kundendaten
12.1 Die Kundendaten der Auftraggeber werden während des Vertragsverhältnisses bei der MSM gespeichert.
12.2 Nach Beendigung des Auftrages werden die Kundendaten für etwaige Rück- bzw. Reklamationsabwicklungen maximal bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres gespeichert.
13. Datenschutz
13.1 Die MSM verwendet die ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten (das sind u.a.: Name und Adresse des (der) Empfänger(s), Bankdaten, E-Mail-Adresse) ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Geschäftsabwicklung. Die Verwendung der Daten erfolgt vertraulich.
14. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
14.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer als berechtigt anerkannt wurden.
15. Abweichende Vereinbarungen
15.1 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden.
16. Änderungsmöglichkeiten
16.1 Über Änderungen dieser AGB oder mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise und Konditionen wird der Auftraggeber in Textform informiert.
16.2 Der Auftraggeber kann einer solchen Änderung widersprechen. Hierzu hat er seinen Widerspruch in Textform und innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung dem Briefdienst zu erklären.
17. Streitbeilegung
17.1 Die MSM ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Regelungslücken, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.
18.2 Regelungslücken sind auf der Grundlage des anwendbaren Rechtes durch Regelungen zu schließen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entsprechen.
18.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die bei Bedarf unter üblicher Bekanntmachung geändert werden können.
Stand: 11/2022
ABG können Änderungen unterliegen, daher gelten die jeweils gültigen AGB. Diese sind veröffentlicht unter www.biberpost.de oder können direkt bei der Marketing Service Magdeburg KG Bahnhofstr. 17 in 39104 Magdeburg und ausgewählten Auslagestellen eingesehen werden
Hier stehen die AGB für Sie auch als PDF-Download bereit. Bitte beachten Sie, dass AGB nach Ihrem Download Änderungen unterliegen können.