Postzustellungsauftrag
Für bestimmte amtliche Schriftstücke, wie zum Beispiel in Bußgeld- oder Mahnverfahren oder in gerichtlichen Verfahren, ist eine förmliche Zustellung vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag.
Es wird urkundlich festgehalten, wem, wann und wo das Schriftstück zugestellt wurde. Die ausgefüllte Zustellungsurkunde (ZU) geht an den Auftraggeber zurück und hat weitreichende Rechtswirkungen. Der Empfänger kann sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO), zur Zustellung von Schriftstücken aus einem Postzustellungsauftrag und den damit verbundenen rechtlichen Wirkungen nicht willkürlich entziehen.
Die Postzustellurkunde können Sie auf Anfrage bei uns erwerben.